1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Just Clean KLG (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Mit der Auftragserteilung – schriftlich, mündlich oder per digitaler Kommunikation – erkennt der Auftraggeber diese AGB vorbehaltlos an.
Der Auftragnehmer erbringt professionelle Reinigungsdienstleistungen, insbesondere die Reinigung von Polstermöbeln, Sofas, Matratzen, Teppichen sowie Büro- und Gewerbereinigungen, auf dem Objekt des Auftraggebers.
2. Angebot und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auftragserteilung alle relevanten Informationen zum Reinigungsobjekt mitzuteilen, insbesondere:
- Art und Material der zu reinigenden Flächen (Pflegekennzeichen, Stoff, Leder, Kunstfaser)
- Bekannte Vorschäden, Verfärbungen, Vorbehandlungen oder empfindliche Zonen
- Spezifische gesundheitliche Hinweise (Allergien, Chemikalienunverträglichkeiten)
Werden relevante Informationen verschwiegen oder falsch angegeben, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.
Weicht der tatsächliche Zustand des Reinigungsobjekts wesentlich von den bei der Offertstellung gemachten Angaben ab – insbesondere hinsichtlich Material, Pflegekennzeichen, Vorbehandlungen oder Verschmutzungsgrad – behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen oder den Auftrag abzulehnen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall vor Beginn der Arbeiten informiert.
Stellt sich bei Arbeitsbeginn oder während der Ausführung heraus, dass die vom Auftraggeber gemachten Angaben nicht der Realität entsprechen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird darüber informiert.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Fleckenbehandlung hartnäckiger Altflecken, Ozonbehandlung, Imprägnierschutz) werden separat angeboten und in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer erbringt die Reinigung nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem Stand der Technik. Es handelt sich um eine Bemühungspflicht, nicht um eine Erfolgspflicht. Ein vollständiges Entfernen aller Flecken und Verunreinigungen kann nicht garantiert werden, insbesondere bei:
- Alten, tief eingedrungenen oder bereits oxidierten Flecken
- Durch frühere Behandlungen fixierten Verfärbungen
- Materialien mit starker Eigenverfleckungsneigung
- Textilien mit Pflegehinweis F (nur Lösungsmittelreinigung)
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Das Reinigungsobjekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist
- Strom- und Wasseranschluss am Einsatzort vorhanden und nutzbar sind
- Wertgegenstände, fragile Objekte und persönliche Sachen vor Arbeitsbeginn entfernt werden
- Haustiere während der Reinigung aus dem Arbeitsbereich ferngehalten werden
- Kinder während der Reinigung keinen Zugang zum Arbeitsbereich haben
Ist der Einsatz aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht oder nur teilweise möglich, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Aufwand anteilsmässig zu verrechnen.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Allgemein
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt vorbehalten.
5.2 Materialrisiken
Textilien und Polstermaterialien können auf Feuchtigkeit, Reinigungsmittel oder mechanische Einwirkung empfindlich reagieren. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei erkennbarem Risiko ausdrücklich darauf hin. Stimmt der Auftraggeber der Durchführung trotz Hinweis zu, übernimmt er das Restrisiko.
Bei Materialien ohne lesbare oder unbekannte Pflegehinweise sowie bei F-codierten Textilien (nur Lösungsmittelreinigung geeignet) lehnt der Auftragnehmer die Verantwortung für allfällige Schäden ab, sofern der Auftraggeber die Reinigung ausdrücklich verlangt.
5.3 Vorschäden
Für Schäden an Materialien, die bereits vor der Reinigung beschädigt, geschwächt oder strukturell beeinträchtigt waren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5.4 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder Hilfspersonen zur Leistungserbringung beizuziehen. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
5.5 Versicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
5.6 Foto- und Dokumentationsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor und nach der Reinigung Fotodokumentationen des Reinigungsobjekts zur internen Dokumentation und Beweissicherung anzufertigen. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschliesslich mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Der Auftragnehmer ist zum Zeitpunkt dieser AGB nicht MWST-pflichtig.
Privatkunden begleichen den Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort. Firmenkunden erhalten eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Akzeptierte Zahlungsmittel:
- TWINT
- Banküberweisung (Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum)
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt.
7. Terminstornierung und Verschiebung
Stornierungen oder Verschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Ausfallentschädigung von CHF 80.– in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine bei höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen zu verschieben. In diesem Fall erfolgt die Rücksprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich.
Kann die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verkehrsbehinderungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Verzögerungen.
8. Abnahme und Mängelrüge
Nach Abschluss der Arbeiten wird das Ergebnis gemeinsam mit dem Auftraggeber besichtigt (Übergabeprotokoll empfohlen). Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistung zu seiner Zufriedenheit erbracht wurde.
Allfällige Mängel sind unmittelbar bei der Abnahme, spätestens jedoch innert 5 Kalendertagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu melden. Später gemeldete Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Anerkannte Mängel werden durch den Auftragnehmer kostenlos behoben. Eine Preisminderung oder Rückerstattung ist nur bei nachgewiesenem Verschulden des Auftragnehmers möglich.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und bearbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) ausschliesslich zum Zweck der Auftragsabwicklung und Kommunikation, in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten betroffener Personen sowie zu technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
Auf Wunsch können sämtliche gespeicherten Daten eines Auftraggebers gelöscht werden (schriftliche Anfrage genügt).
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder elektronische Kommunikation).
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweilige Einsatzort. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wolhusen, Kanton Luzern, Schweiz. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten zwingende gesetzliche Gerichtsstände gemäss schweizerischem Recht. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Just Clean KLG, Wolhusen, Mai 2026
Alle früheren Versionen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Just Clean